Ihre Vorteile Unser Einsatz

Photovoltaik

Effiziente Planung und Fördermittel­beratung

Optimale Investitionen und erfolgreiche Umsetzung dank effizienter Planung und fundierter Fördermittelberatung.

Optimierter Betrieb und Ertragsoptimierung

Maximieren Sie Ihren Ertrag durch unsere Expertise in der Betriebsoptimierung und regelmäßige Wartung.

Finanzielle Vorteile und Renditemaximierung

Nutzen Sie finanzielle Vorteile für eine nachhaltige Zukunft und setzen Sie auf erneuerbare Energien.

Reibungslose Bauüberwachung und Inbetriebnahme

Von Materialauswahl bis Installation - Unsere Experten sorgen für einen problemlosen Betriebsstart.

Zu unserem Leistungsumfang gehören:

Paket – Photovoltaik

NEIPS unterstützt bei der Planung, Beantragung und Förderung von PV-Anlagen in Immobilienunternehmen :

  • Standortanalyse und Machbarkeitsstudie
  • Anlagenplanung und Dimensionierung
  • Genehmigungsverfahren
  • Fördermittelberatung
  • Bauüberwachung und Inbetriebnahme

NEIPS hilft bei der Bewertung des Standorts, erstellt technische Pläne, unterstützt bei Genehmigungen, informiert über Förderprogramme und überwacht den Bau und die Inbetriebnahme der Anlage

Solarpflicht

Solargesetz Berlin

Seit dem 1.1.2023 gilt in Berlin das neue Solargesetz auf Basis des Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln). In Berlin gibt es eine Solarpflicht. Ziel des Solargesetzes Berlin ist es, die Solarpotenziale auf den Dächern Berlins nutzbar zu machen und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Die Senatsverwaltung erhofft sich außerdem die Stärkung grüner Wirtschaftszweige. 

Unter der Solarpflicht oder auch der solaren Baupflicht versteht man die gesetzliche Vorgabe zum Einbau von Photovoltaikanlagen oder Solarthermie auf Neu- und Bestandsgebäuden. Es sieht eine Solarpflicht für alle Dächer mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern vor. Das Gesetz gilt sowohl für Neubauten als auch für bestehende Dächer, die grundlegend saniert werden. 

Mit dieser Pflicht möchte der Gesetzgeber den Ausbau der regenerativen Energien maßgeblich beschleunigen

Die rechtliche Grundlage für Photovoltaikanlagen in Berlin 

Die rechtliche Grundlage für Photovoltaikanlagen in Berlin basieren auf verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien auf nationaler und lokaler Ebene, wie:

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Das EEG regelt in Deutschland den Vorrang, die Vergütung und den Netzanschluss von Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Baurecht: Der Bau von Photovoltaikanlagen in Berlin unterliegt den baurechtlichen Bestimmungen. Dazu gehören das Baugesetzbuch (BauGB), die Landesbauordnung Berlin (BauO Bln) und andere baurechtliche Vorschriften. Diese regeln u.a. die Standortwahl, die Größe und die Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen.
  • Netzzugangsregelungen: Die Verordnungen über den Netzzugang für Strom aus erneuerbaren Energien (Einspeiseverordnung, Anschlussverordnung) enthalten Bestimmungen zur Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen in das Stromnetz und die Anschlussbedingungen.
  • Förderprogramme: In Berlin gibt es spezifische Förderprogramme für Photovoltaikanlagen.

Ihr Einstieg in die Photovoltaik

  • Energiewende: Photovoltaik steigert den Anteil erneuerbarer Energie und unterstützt Ihre nachhaltige Energieversorgung.
  • Klimaschutz: Photovoltaik reduziert Treibhausgasemissionen und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien in Ihrer Immobilie.
  • Unabhängigkeit: Photovoltaik verringert Ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch Eigenstromerzeugung.
  • Energieeffizienz: Photovoltaik fördert die effiziente Nutzung von Energie.
  • Wirtschaftliche Vorteile: Photovoltaik spart Ihren Kunden Energiekosten und generiert potenzielle
    Einnahmen.
  • Arbeitsplatzschaffung: Photovoltaik schafft Arbeitsplätze in der Solarindustrie.
  • Nachhaltige Stadtentwicklung: Photovoltaik ist Ihr Beitrag einer ganzheitlichen nachhaltigen
    Stadtentwicklung.
  • Vorbildwirkung: Photovoltaik in Ihren Immobilien motiviert Andere zur Nutzung erneuerbarer
    Energien.